Klima-Resulotion vom 08.10.2019

Folgende Resolution zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in der Gemeinde Senden wird beschlossen: 

 

„Der Rat der Gemeinde Senden 

 

a) erkennt den Klimawandel als Realität an und bekennt sich ausdrücklich zum Pariser Klimaschutzabkommen. Er stellt fest, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Deshalb werden die gemeindlichen Anstrengungen, um dem Klimawandel entgegen zu wirken, weiter entwickelt und weiter erhöht. 

 

b) erkennt an, dass die Eindämmung des durch den Menschen gemachten Klimawandels in der gemeindlichen Politik sehr hohe Priorität besitzt und bei relevanten, kommunalen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist.  

 

c) beschließt aufbauend auf dem Integrierten Klimaschutzkonzept von 2012 (KSK - Daten- und Faktenbasis 2010) eine Fortschreibung der Energie- und Klimaziele der Gemeinde Senden. Die Fortschreibung / Aktualisierung des beschlossenen KSK erfolgt unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben und der neueren technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dabei sollen unter Berücksichtigung der Sektoren Mobilität, Wärme und Strom (Solarenergie, Windenergie und Biomasse) klar definierte Ziele mit zeitlichem Horizont und Reduktionsvorgaben formuliert und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die auf Gemeindeebene umgesetzt werden können. Das aktualisierte Konzept soll schwerpunktmäßig ganz konkrete Umsetzungsempfehlungen geben und diese priorisieren. Die notwendigen Mittel hierfür werden überplanmäßig noch in 2019 bereitgestellt. 

 

d) formuliert für den Sektor Strom als kommunales Ziel die bilanzielle Energieautarkie aus erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet bis 31.12.2025. Zur Realisierung dieses Zieles sind zwingend ein deutlicher Anstieg beim Ausbau von PV-Anlagen (auf kommunalen und privaten Liegenschaften) sowie die möglichst zügige Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen erforderlich. Der Rat der Gemeinde Senden bekennt sich daher zum Ausbau der Windenergie, um im Rahmen einer gemeindlichen Steuerung der Windenergie substanziell Raum zu geben. Die hierfür notwendige Flächennutzungsplanänderung wird weiterhin mit hoher Priorität fortgeführt. 

 

 e) beauftragt die Verwaltung bei diesem Prozess die Bürgerschaft aktiv zu beteiligen und zu informieren. Hierfür wird ein Bürgerforum eingerichtet, um alle relevanten und interessierten gesellschaftlichen Gruppen an der Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzaktivitäten zu beteiligen. Neben dem Klimaschutz sollen auch solche Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die die Anpassung an den Klimawandel beinhalten. Da Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, wird hierzu ein Arbeitskreis mit Bediensteten aus allen Fachbereichen der Verwaltung unter Leitung der gemeindlichen Klimaschutzbeauftragten gebildet. Diese Maßnahmen laufen parallel zur Fortschreibung des KSK. 

 

f) beschließt ab 2020 ein jährliches Klimaschutzbudget, mit dem Anreize zur CO2-Vermeidung und Reduktion geschaffen werden sollen; mittelfristig wird eine Finanzierung dieses Budgets aus den Gewerbesteuereinnahmen aus Windenergieanlagen angestrebt; so kann ein höherer Hebel bei der CO2-Einsparung erreicht und zugleich ein Teil der Erträge der vor Ort erzeugten regenerativen Energie an private Haushalte zum Zwecke der Energieeinsparung / CO2-Reduktion zurückgegeben werden. 

 

g) fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über Fortschritte, Schwierigkeiten und die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu berichten.  

 

h) appelliert an die Verantwortlichen von Land, Bund und EU, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Klimaschutzziele anzupassen, da es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist, diese auf kommunaler Ebene vollständig einzuhalten. Vielmehr müssen Bund und Land die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, die den Kommunen die Möglichkeit geben, wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu ergreifen.“